Stiftung Betagtenheim
Der Stiftungsrat ist oberstes Organ der Stiftung Betagtenheim Kerns. Der Stiftungsrat wählt Mitglieder der Betriebskommission sowie die Geschäftsführung. Der Rat genehmigt den Jahresbericht, das Budget, die Rechnung sowie das Leitbild und legt Aufenthalts- und Pflegetaxen sowie Wohnungsmietzinse/Nebenkosten fest.
Spendenkonto
IBAN: CH87 0078 0013 0015 0000 0
Obwaldner Kantonalbank, 6061 Sarnen 1 / Konto 60-9-9